

EU-Mikroplastikverbot: Orientierung im Glitzer-Dschungel und Einhaltung der Vorschriften für kosmetische Füllstoffe
Die REACH-Verordnung 2023/2055 der Europäischen Union zur Beschränkung absichtlich zugesetzter Mikroplastikpartikel ist in eine entscheidende Durchsetzungsphase eingetreten. Ab dem 31. Mai 2026 müssen Hersteller und industrielle Anwender ihre ersten Jahresberichte bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Diese Berichte müssen Emissionsdaten für synthetische Polymermikropartikel (SPM) in Partikel-, Flocken- oder Pulverform für das Jahr 2025 enthalten.
Diese Beschränkung, die offiziell als Eintrag 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführt ist, betrifft direkt kosmetische Glitzer, bestimmte Füllstoffe und Effektpigmente – Kategorien, in denen wir in den letzten zwei Jahrzehnten Kernkompetenzen aufgebaut haben.

Kosmetikmarken, Glitzerhersteller und Formulierer, die auf dem EU-Markt tätig sind, müssen nun nachweisen, dass ihre Materialien den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Herkömmlicher Glitzer auf Kunststoffbasis und bestimmte synthetische Polymerfüllstoffe fallen unter das Verbot. Eine Rezepturänderung ist nicht mehr optional, sondern zwingend erforderlich.
Unser technisches Team verfolgt diese regulatorische Entwicklung aufmerksam. Wir sind uns bewusst, dass der Übergang nicht nur konforme Materialien erfordert, sondern auch technische Unterstützung bei der Neuformulierung, der Leistungsvalidierung und der Dokumentation.
Wir haben unser Portfolio erweitert umKT biologisch abbaubare GlitzerDiese Materialien wurden entwickelt, um die Leistungsanforderungen dekorativer Kosmetik zu erfüllen und gleichzeitig den EU-Richtlinien zur Beschränkung von Mikroplastik zu entsprechen. Sie eignen sich für die Verwendung in Lidschatten, Gesichtspuder, Nagelprodukten und Bastelarbeiten.
Parallel dazu unserKosmetische Füllstoffe und behandelte PigmenteSerien – darunter oberflächenbehandelte Oxide, Perlglanzpigmente und Mehrfarbeneffektpigmente – werden nach Kosmetikstandards formuliert und können als funktionelle Alternativen in Formulierungen dienen, die bisher auf synthetischen, polymerbasierten Füllstoffen beruhten.
Alle Materialien sind durch Sicherheitsdatenblätter (MSDS), technische Datenblätter (TDS) und Analysezertifikate (COA) abgesichert. Wir verfügen über Zertifizierungen wie ISO, REACH, SGS, TÜV SÜD und Koscher und arbeiten eng mit Universitäten und Forschungsinstituten zusammen, um die Rezepturentwicklung zu unterstützen.
Die Einhaltung der Vorschriften bedeutet nicht nur Ersatzstoffe – sie erfordert auch ein Verständnis dafür, wie sich alternative Materialien in bestehenden Rezepturen verhalten. Unser technisches Team bietet Ihnen:
Wir unterstützen derzeit Reformulierungsprojekte in ganz Europa und Nordamerika, insbesondere bei Gesichtspudern, Lidschatten, Mascara und Nagelprodukten, bei denen häufig Glitzer und Füllstoffe verwendet werden.
Die erste Meldefrist der ECHA im Mai 2026 ist ein kurzfristiger Meilenstein, doch der übergeordnete regulatorische Trend ist eindeutig: Synthetische Polymer-Mikropartikel in Kosmetika und Körperpflegeprodukten stehen unter ständiger Beobachtung. Unternehmen, die jetzt mit den Vorbereitungen zur Einhaltung der Vorschriften beginnen, sind besser gerüstet, um sowohl die aktuellen Anforderungen als auch zukünftige regulatorische Entwicklungen zu erfüllen.
Bei Kolortek bauen wir unser Angebot an biologisch abbaubaren und konformen Materialien kontinuierlich aus, um diesem Wandel gerecht zu werden. Unser Forschungs- und Entwicklungsteam konzentriert sich weiterhin auf die Entwicklung von Alternativen, die sowohl regulatorische Standards als auch die Leistungsanforderungen der Anwendungen erfüllen.
Bei technischen Anfragen oder Fragen zur Einhaltung von Vorschriften wenden Sie sich bitte an unser Team untercontact@kolortek.com.
Referenz:
ECHA-Hot Topics – Mikroplastik:https://echa.europa.eu/hot-topics/microplastics