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EU-Kosmetikverordnung 2025: Wichtige Änderungen der Inhaltsstoffe und ihre Bedeutung für Pigmentkäufer

EU-Kosmetikverordnung 2025: Wichtige Änderungen der Inhaltsstoffe und ihre Bedeutung für Pigmentkäufer

Die Europäische Union veröffentlichte im Mai 2025 die Verordnung (EU) 2025/877, mit der mehrere CMR-Stoffe (krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch) in Anhang II der Kosmetikverordnung aufgenommen wurden. Die Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft und erfordern den sofortigen Marktrückruf nicht konformer Produkte.

Die bedeutendste Änderung für Hersteller von Nagelprodukten ist die Neueinstufung von TPO (Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid), einem häufig in UV-härtenden Gel-Nagelsystemen verwendeten Photoinitiator. TPO, das zuvor in Anhang III mit beschränkten Konzentrationen aufgeführt war, wird nun als vollständig verbotener Stoff in Anhang II aufgenommen.

Was das Verbot umfasst

Gemäß der aktualisierten Verordnung dürfen Kosmetikprodukte, die TPO oder andere neu in die CMR-Liste aufgenommene Stoffe enthalten, nach dem 1. September 2025 nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Dies umfasst:

  • UV-Gel-Nagellacke mit TPO als Härter
  • Hybrid-Nagelsysteme mit Photoinitiator-Mischungen, die TPO enthalten
  • Produkte, die vor dem Verbot entwickelt, aber noch nicht verkauft wurden

Die Verordnung sieht keine Schonfrist für bereits vorhandene Lagerbestände vor. Produkte, die sich nach dem Inkrafttreten noch in den Regalen befinden, müssen entfernt werden.

Kolortek-Effektpigmente bleiben konform

Die kosmetischen Effektpigmente von Kolortek enthalten weder TPO noch andere Fotoinitiatoren. Das Nagelpigment-Sortiment von Kolortek – darunter Perlmutt-, Metallic-, Chamäleon-, Hologramm- und Farbwechseleffekte – besteht aus anorganischen Substraten, die mit Titandioxid, Eisenoxiden, Zinnoxid und anderen gemäß EU-Verordnung zugelassenen Farbstoffen beschichtet sind.

Unsere Effektpigmente werden gemäß den REACH-Anforderungen hergestellt und regelmäßig von unabhängigen Prüfinstituten auf Schwermetalle und andere verbotene Substanzen getestet. Kunden, die ihre Nagelprodukte aufgrund des TPO-Verbots umformulieren, können unsere Pigmentsortimente weiterhin bedenkenlos verwenden.

Kolortek verfügt über eine umfangreiche Dokumentation, darunter REACH-Zertifikate, SGS-Prüfberichte und CMR-Stoffdeklarationen für seine Kosmetikproduktlinien. Die Perlglanzpigmente des Unternehmens basieren auf Glimmer- oder synthetischem Fluorphlogopit-Substrat mit Metalloxidbeschichtungen. Bei keinem der Beschichtungsverfahren werden Photoinitiatoren oder andere UV-härtende Mittel verwendet.

Betroffene Produktkategorien und Überlegungen zur Neuformulierung

Das TPO-Verbot betrifft hauptsächlich UV-härtende Gel-Nagelsysteme. Herkömmliche Nagellacke und Dip-Pulver-Systeme verwenden in der Regel keine Fotoinitiatoren und sind von dieser Änderung nicht direkt betroffen.

Hersteller, die Gelsysteme neu formulieren, müssen alternative Photoinitiatoren aus der in Anhang III aufgeführten Liste der zugelassenen Stoffe auswählen oder Produkte mit anderen Aushärtungsmechanismen neu entwickeln. Effektpigmente können direkt in neu formulierte Systeme übernommen werden, da ihre Kompatibilität vom Basisharz und der Dispersionsmethode und nicht von der Aushärtungschemie abhängt.

Kolortek bietet technische Unterstützung für die Pigmentdispersion in verschiedenen Nagelgelformulierungen, einschließlich lösungsmittelfreier UV-Systeme, Hybridformulierungen und Produkte auf Wasserbasis.

Dokumentation zur Einhaltung der Schwermetallbestimmungen

Neben den TPO-Beschränkungen gelten in den EU-Kosmetikvorschriften strenge Grenzwerte für Schwermetalle wie Blei, Arsen, Cadmium, Quecksilber, Antimon und Nickel. Die Kosmetikpigmente von Kolortek werden chargenweise geprüft, um die Einhaltung dieser Grenzwerte sicherzustellen.

Das Unternehmen bietet:

  • Analysezertifikat (CoA) mit Schwermetall-Testergebnissen pro Charge
  • REACH-Registrierungsnummern für anwendbare Stoffe
  • Sicherheitsdatenblätter (SDB) gemäß den EU-CLP-Anforderungen
  • Bestätigung durch Dritte von SGS, TÜV SÜD und anderen akkreditierten Laboren

Technische Spezifikationen und Konformitätsdokumente für das Nagelpigmentsortiment von Kolortek sind über das Vertriebsteam des Unternehmens erhältlich. Musterkits können für Formulierungstests in neu formulierten Gelsystemen oder anderen Nagelproduktkategorien angefordert werden.

Kontakt:Für Konformitätsdokumente, technische Datenblätter oder Muster von EU-konformen Effektpigmenten wenden Sie sich bitte an das Exportteam von Kolortek. contact@kolortek.comOder besuchen Sie die Website des Unternehmens.